Zuwendungen werden angesammelt, ein Stiftungsvermögen aufgebaut und aus den Erträgen werden Projekte
der Lebensgemeinschaft gefördert.

Das Stiftungsvermögen wird keinen Risiken ausgesetzt.

Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht.

Zustiftungen sind steuerlich absetzbar.

Vermächtnisse und Schenkungen an die gemeinnützige Stiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
befreit.