Ein 50-jähriges Jubiläum ist ein guter Anlass, auch an die nächsten 50 Jahre zu denken!
Über fünf Jahrzehnte hat sich das Leben in den Dorfgemeinschaften zu einem Muster- und Vorzeigebeispiel für die Betreuung von Menschen mit Behinderung entwickelt. Seit der Gründung der Dorfgemeinschaften hat die Lebensgemeinschaft immer auf die Unterstützung der zuständigen Stellen bauen können.
Allerdings deckte die Förderung für Instandhaltung und Modernisierung der Bauten und Anlagen nur ein Drittel der realen notwendigen Kosten. Öffentliche Mittel werden auch in Zukunft eine wesentliche Existenzgrundlage für die Dorfgemeinschaften bilden.
In dem neuen Bundesteilhabegesetz ist die Förderung solcher Gemeinschaften nicht mehr vorgesehen. An ihre
Stelle sind inzwischen soziale Dienstleitungsbetriebe getreten. Dort sollen sich Menschen mit Behinderung ihren
Assistenzbedarf einkaufen.
Aber was bedeutet es für die soziale und kulturelle Gemeinschaft, wenn künftig bürokratische Regelungen die
finanziellen Spielräume für den Erhalt des Ganzen einengen? Wird es weiterhin möglich sein, Erwachsenen eine sie
erfüllende Lebensmöglichkeit auf der Grundlage anthroposophischer Menschenkunde nach Dr. Rudolf Steiners
zu bieten?
Musik, Kunst, Kultur, Sport und Ferienfreizeiten müssen als gemeinschaftliche Aktivitäten auch in Zukunft
erhalten bleiben. Gebäude, Zimmer und Außenanlage bedürfen ständiger Wartung und Instandhaltung.